Kompetenz für Heimkontrollen muss in Graz bleiben

Engmaschige Kontrollen können Pflegemängel frühzeitig verhindern

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Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hat heute im Landtag mit der Wortmeldung aufhorchen lassen, die Kontrollen der steirischen Pflegeheime zentralisieren zu wollen. Der Grazer Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer appelliert an das Land Steiermark, dass die Heimkontrollen in der Kompetenz der Stadt Graz bleiben sollen.

Pflegebedürftige Menschen brauchen einen besonderen Schutz. Pflege-Beschäftigte müssen sich auf die Personalschlüssel verlassen können. Um das in Graz sicherzustellen, gibt es seit vielen Jahren ein bewährtes Modell der Kontrollen in Pflegeheimen: Die Pflege-Fachgruppe des Sozialamts führt in jedem Heim mindestens zwei unangekündigte Kontrollen jährlich durch. Dieses gut funktionierende Kontrollsystem ist aber in Gefahr, denn das Land Steiermark will der Stadt Graz die Kontrollen wegnehmen und – trotz mehrfacher gegenteiliger Zusagen – zentralisieren.

Wir sind besorgt, dass eine Zentralisierung das Niveau nach unten drückt. Unser gut funktionierendes System mit kurzen Reaktionszeiten nach Meldung von Missständen, stichprobenartigen Nacht- und Wochenend-Kontrollen wird durch unangekündigte Kontrollen ergänzt. Wir sind daher gegen die geplante Zentralisierung und plädieren aufgrund unserer hohen Standards für eine eigene Lösung für Graz“, so KPÖ-Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer.

Fakt ist: Das Überprüfungsnetz des Landes ist bei weitem nicht so dicht gewebt wie jenes der Stadt Graz. „Wir haben ein engmaschiges Kontrollnetz für die 20 privaten Heime in Graz, das gut funktioniert“, so Gesundheits- und Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Denn: „Es sagt viel über den Charakter einer Gesellschaft aus, wie sie mit Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, umgeht“, führt Krotzer aus.

Umfassende Kontrolle in der Stadt Graz

Zweimal im Jahr finden in jedem der 20 privat betriebenen Pflegeheime in Graz Kontrollen statt – unangemeldet, auch an Wochenenden und in der Nacht. Dadurch ist man in der Lage, zu prüfen, ob der Personalschlüssel wirklich eingehalten wird sowie Mängel rasch zu erkennen. Geprüft werden auch die fünf Trägerorganisationen der Hauskrankenpflege. Zusätzlich zu den Routine-Kontrollen wird allen Beschwerdefällen nachgegangen. Notwendige Änderungen werden anschließend behördlich vorgeschrieben und damit Verbesserungen umgesetzt. Sollte es tatsächlich den Verdacht auf gravierende Missstände geben, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Beibehaltung der Zuständigkeitsregelungen in der Stadt Graz ist unter den obigen Gesichtspunkten jedenfalls zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam und als solche sachlich gerechtfertigt.

Bestens beraten, bestmöglich betreut

Die Pflegedrehscheibe der Stadt Graz in der Betlehemgasse 6 bietet darüber hinaus ein umfassendes Angebot auch an Case- und Care-Management, um so die optimale und individuell passende Pflege zu ermöglichen. „Die Amtssachverständigen in der Pflegedrehscheibe nehmen sich für jeden Fall ausreichend Zeit. Dabei kooperieren sie mit allen wichtigen Stellen: mit der Hauskrankenpflege, Heim- und Pflegedienstleitungen, Sozialarbeiter:innen, Ärzt:innen, aber auch Gerichten und der Polizei“, erklärt Krotzer die Arbeit dieser wichtigen städtischen Einrichtung.

Dringlicher Antrag bereits im November 2022 beschlossen

Der Grazer Gemeinderat hat das Land Steiermark im November 2022 mehrheitlich (gegen die Stimmen der ÖVP und NEOS) aufgefordert, von einer Zentralisierung der bewährten und gut funktionierenden Pflegeheimkontrollen abzusehen und sicherzustellen, dass die Pflege-Fachgruppe des Sozialamts des Magistrats der Landeshauptstadt Graz ihre bisherige Arbeit ohne Einschränkungen weiterführen kann. KPÖ-Gesundheitssprecherin Elke Heinrichs hat dazu im Gemeinderat eine Petition ans Land zum Thema eingebracht. „Einheitliche steiermarkweite Qualitätsstandards sind natürlich zu begrüßen. Eine sture Zentralisierung, die bestehende Strukturen und die bisherige Qualität gefährdet, ist aus unserer Sicht aber deutlich zurückzuweisen“, ergänzt KPÖ-Gemeinderätin Elke Heinrichs.

 

Rechtliche Bedenken, dass die Zuständigkeit für die Heimkontrollen nicht an zwei verschiedenen Behördentypen (Stadt bzw. Land) übertragen werden dürften, wurden vom Verfassungsdienst bereits entkräftet.

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